Zehntenhausstrasse Tempo 30
Auf der Zehntenhausstrasse gilt neu Tempo 30.
Die Umsetzung erfolgt auf diversen kommunalen Strassen im Rahmen der laufenden Strassenlärmsanierungen der Dienstabteilung Verkehr.
Um den Strassenlärm für Anwohner wie vom Bund gefordert bis März 2018 zu reduzieren, hat der Zürcher Stadtrat im Frühling 2012 entschieden, in diversen Quartieren und auf verschiedenen Achsen Tempo 30 einzuführen. Die betroffenen Strassenabschnitte wurden im August 2013 publiziert.
Die Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation sind Teil des Programms «Stadtverkehr 2025». Dieses wurde vom Stadtrat im Jahr 2012 im Hinblick auf die Umsetzung der Städteinitiative lanciert. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung.
Der ACS hat für alle Strecken, auf welchen die Stadt Tempo 30 ausgeschrieben hat, Rekurs eingelegt. Die Umsignalisation ist möglich, da das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.
Der ACS hat für alle Strecken, auf welchen die Stadt Tempo 30 ausgeschrieben hat, Rekurs eingelegt. Die Umsignalisation ist möglich, da das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.