Blumenfeldstrasse: Getrennter Rad-/Fussweg
Amtliche Mitteilung Nummer: 2025/0655, 08.10.2025
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11
Für den nachstehenden Verkehrsweg ergeht folgende Verkehrsvorschrift:
Blumenfeldstrasse
Getrennter Rad-/Fussweg
Als getrennter Rad-/Fussweg, Motorfahrräder freiwillig wird bezeichnet:
die Personenunterführung, zwischen den Liegenschaften Nrn. 13 und 31, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Es wird aufgehoben:
Blumenfeldstrasse
Die Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 04.09.2013: Gemeinsamer Rad-/Fussweg. Als gemeinsamer Rad- und Fussweg wird bezeichnet: die neue Personenunterführung, zwischen den Liegenschaften Nrn. 13 und 31, beidseitig.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Unterlagen Verkehrsvorschriften
Begründung und Antrag
Zürich, 18. September 2025 / davzil ELO Geschäfts-Nr. 2555_300.150.450-1120914
Die Bahnunterführung an der Blumenfeldstrasse zwischen den Liegenschaften Nrn. 13 und 31 stellt eine wichtige Verbindung für den Fuss- (kommunale Fussverbindung mit erhöh- ter Aufenthaltsqualität) und Veloverkehr (kommunale Veloroute) dar. Besonders stark fre- quentiert wird sie durch Kinder auf dem Weg zum nahegelegenen Schulhaus Blumenfeld. Zudem verläuft über diesen Abschnitt ein Teil des kommunalen Velobasisnetzes. Der heu- tige gemeinsame Rad- und Fussweg führt regelmässig zu Nutzungskonflikten, da es keine klare Flächenzuweisung gibt und die gegenseitigen Erwartungen der Verkehrsteilnehmenden unklar bleiben.
Aus der Bevölkerung gingen mehrfach Rückmeldungen ein, welche auf diese Konflikte und Unsicherheiten hinwiesen. Eine Begehung vor Ort hat diese Einschätzungen bestätigt und gezeigt, dass die bestehende Wegführung den Anforderungen an eine sichere und klare Nut- zung nicht genügt. Zur Verbesserung der Situation soll die vier Meter breite Unterführung in einen getrennten Rad- und Fussweg mit je zwei Metern Breite für den Fuss- und den Velo- verkehr aufgeteilt werden. Diese Massnahme schafft klare Verhältnisse, soll das Konfliktpo- tenzial reduzieren und die Sicherheit erhöhen, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg. Gleichzeitig soll die Orientierung für alle Verkehrsteilnehmenden erleichtert und die Qualität des Velobasisnetzes verbessert werden. Mit der Zusatztafel «Motorfahrräder freiwillig» wer- den schnelle E-Bikes, Töffli und schwere Cargo-Bikes von der Benutzungspflicht befreit, so- dass sie weiterhin oberirdisch fahren können, wenn die Bahnschranke offen ist.
Ulrike Huwer Direktorin
