Aufwertungen in der Glaubtenstrasse
Baustelleninformation 27.04.2026
Aufwertungsmassnahmen, hindernisfreie Haltestellen, Ersatz Kanalisation, Werkleitungen und Erneuerung Strassenoberbau
Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. Mai 2026 und dauern voraussichtlich bis August 2027. Einen Überblick zu den Bauphasen und zur temporären Verkehrsführung finden Sie auf der Baustelleninformation.
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 11, 22. April 2026
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 11
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab 18. Mai 2026 bis etwa Ende August 2027 folgende Verkehrsvorschriften:
Glaubtenstrasse Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der öffentliche Verkehr: von der Emil-Klöti-Strasse nach der Obsthaldenstrasse 79.
Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorfahrrädern und Velos ist verboten: zwischen der Lerchenhalde und der Obsthaldenstrasse 79.
Lerchenhalde Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, ausgenommen ist der öffentliche Verkehr: zwischen der Glaubtenstrasse und der Strasse Lerchenberg.
Sackgasse
Die Lerchenhalde ist nicht durchgehend befahrbar, bleibt für den öffentlichen Verkehr, Motorfahrräder, Velos und Zufussgehende aber geöffnet:
von der Schauenbergstrasse nach der Glaubtenstrasse.
Im Hagenbrünneli Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen sind E-Bikes: zwischen der Lerchenhalde und der Liegenschaft Nr. 25.
Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten, ausgenommen ist die Zufahrt zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigen: zwischen der Liegenschaft Nr. 25 und der Erchenbühlstrasse.
Obsthaldenstrasse Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen sid Motorfahrräder und Velos: von der Quittenstrasse nach Im Hagenbrünneli.
Primelstrasse Sackgasse
Die Primelstrasse ist nicht durchgehend befahrbar, bleibt für Zufussgehende aber geöffnet: von der Agleistrasse nach der Glaubtenstrasse.
Schumacherweg Fahrverbot
Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten, ausgenommen sind E-Bikes: zwischen Im Hagenbrünneli und der Liegenschaft Nr. 47.
Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der Ausführung vor Ort (Markierung und/oder Signalisation) ein.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanord- nung ein persönlicher Nachteil erwächst.
Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im elektronischen Amtsblatt eingesehen werden.
Nummer: 2026/0292
Kontakt: Dienstabteilung Verkehr
Bauzeit: 11.05.2026-30.07.2027
Projekt: Glaubtenstrasse
Bauzeit: 11.05.2026-30.07.2027
Beschreibung: An der Glaubtenstrasse werden Gasleitungen erneuert sowie Veloquerungen, Haltestellen, Beläge und Grünräume verbessert.
Noch vor der Vogelbrutschonzeit und dem Blattaustrieb müssen die kranken Eschen entlang der Glaubtenstrasse gefällt werden. Die Bäume werden nach Bauende ersetzt und mit 15 zusätzlichen Bäumen ergänzt. Die Fällung findet zwischen Montag, 23. Februar 2026 und Freitag, 27. Februar 2026 statt. (pm.)
Aufwertungen in der Glaubtenstrasse
Medienmitteilung 6. November 2024
In der Glaubtenstrasse müssen Werkleitungen erneuert werden. Das Tiefbauamt nimmt das zum Anlass, gleichzeitig verschiedene Aufwertungen vorzunehmen. So werden Bushaltestellen hindernisfrei umgestaltet, neue Bäume gepflanzt sowie Velostreifen umgesetzt.
In der Glaubtenstrasse, im Abschnitt zwischen Schauenberg- und Obsthaldenstrasse, müssen die Gasleitungen, Abwasser- und Elektrokanäle erneuert werden. Im Zuge dieser Erneuerungen nimmt die Stadt auch Aufwertungen für die Bevölkerung vor. Sechs Bushaltekanten werden hindernisfrei ausgebaut. Für mehr Schatten und Kühlung im Sommer sowie für die Ökologie pflanzt die Stadt 15 neue Bäume.
Zwischen der Schauenbergstrasse und der Glaubtenstrasse entsteht eine Veloverbindung. Für das Strassenbauprojekt hat der Stadtrat insgesamt 6,57 Millionen Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.
Der Baubeginn ist für Herbst 2025 geplant. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis im Herbst 2026.
